
Das Landgericht Berlin hat im Urteil vom 20. August 2025 (Az. II 2 O 202/24) entschieden, dass die Nachbildung der Stimme eines Synchronsprechers durch Künstliche Intelligenz (KI) einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Rechtsstreit betraf einen bekannten Synchronsprecher, dessen Stimme mittels KI nachgebildet und in YouTube-Videos für politische Kritik sowie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wurde. Eine Einwilligung