Im seinem Urteil vom 26. Juli 2018 – I ZR 64/17 – Dead Island, bestätigt der BGH die Europarechtskonformität der letzten TMG-Änderung und der damit einhergehenden Abschaffung der Störerhaftung für private und gewerbliche WLAN-Betreiber.
Für den Einklang mit Europarecht spreche insbesondere die Einführung des § 7 Abs. 4 TMG, welche u.a. die Möglichkeit der Sperrung einzelner Informationen erlaube und für den Anschlussinhaber auch zumutbar sei.
Weiterhin wird bestätigt, dass Anschlussinhaber künftig nicht mehr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können und im Gegensatz zum dem Gericht vorliegenden Fall (Dead Island-Abmahnung nach alter Rechtslage) auch entsprechende Kosten nicht mehr zu tragen haben.
Damit werden in diesem Grundsatzurteil die wesentlichen Punkte der letzten TMG-Änderung bestätigt.
Gerichtsurteil im Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=86943&pos=0&anz=1