„Influencer“, das sind Menschen, die auf einer Social-Media-Plattform tausende, meist junger, Nutzer um sich „scharen“ und durch regelmäßige Beiträge ihre sog. „Follower“ bespaßen.
Die Werbeindustrie hat die „Influencer“ bereits vor einiger Zeit für sich entdeckt. Ihnen werden kostenlos oder zusätzlich bezahlt Produkte zur Verfügung gestellt, die sie dann in ihren Beiträgen manchmal offen, manchmal unterschwellig anpreisen.
Durch dieses Werbe-Influencing sollen die Zielgruppen zum Kauf der Produkte angeregt werden. Problematisch ist indes, dass es sich meist um die Zielgruppe weiblicher Minderjähriger im Teenie-Alter handelt, die so sein möchte, wie ihr Idol.
Rein rechtlich betrachtet, handelt es sich dabei um wettbewerbsrechtlich relevante Werbung, die auch als solche gekennzeichnet sein muss.
Momentan streiten sich deshalb in einem Zivilprozess Cathy Hummels, die Ehefrau des Nationalspielers Mats Hummels, und der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW). Cathy Hummels wird in 15 Fällen ungekennzeichnete Werbung auf Instagram vorgeworfen. Im Falle eines Kinderwagens, der ihr kostenlos zur Verfügung gestellt, aber nicht explizit darauf hingewiesen wurde, hat sie die Abmahnung des Verbandes laut heise.de akzeptiert. In den restlichen Fällen beruft sie sich auf die freie Meinungsäußerung und bestreitet Gegenleistungen für die Namensnennung der streitgegenständlichen Produkte erhalten zu haben.
Interessant ist, ob und inwieweit die Nutzer oder Produktkonkurrenten erkennen können müssen, ob es sich um Werbung oder eine freie Meinungsäußerung handelt, wenn eigentliche Werbung im Einzelfall wettbewerbswidrig nicht gekennzeichnet wird. Die Social-Media-Kanäle der Influencer dienen häufig dazu ihren Lebensunterhalt zu sichern und man muss in den meisten Fällen von Werbung ausgehen. Auf der anderen Seite besteht das Recht der freien Meinungsäußerung auch in diesem Zusammenhang bzw. Umfeld. Eine gesonderte Kennzeichnung darf hierfür eigentlich nicht verlangt werden. Das zuständige Gericht ist nicht zu beneiden – das Urteil wird ein Balanceakt. Laut heise.de habe das Gericht aber bereits schlechte Chancen für den Verband zu erkennen gegeben.