
Nach dem 25.05.2018 an dem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Geltung gelangt ist, wurde vom Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) beschlossen, dies auch im Rahmen seiner Vorabentscheidungsverfahren stringent durchzusetzen. Ab dem 01.07.2018 werden daher alle anhängigen Vorabentscheidungsverfahren mit Beteiligung natürlicher Personen vor Veröffentlichung anonymisiert. Dies soll durch Abkürzung der Namen der betroffenen Personen geschehen und durch Entfernen von Details, die zur