Am 03.04.2019 wurde auf der Website Netzpolitik.org ein Referentenentwurf aus dem Innenministerium zum IT Sicherheitsgesetz 2.0 veröffentlicht. Laut diesem Entwurf soll vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deutlich mehr Befugnisse bekommen. So soll es dem BSI durch eine Änderung an der Strafprozessordnung (StPO) ermöglicht werden, Nutzerkonten von Beschuldigten auch gegen ihren Willen verdeckt weiter zu betreiben
