Das Verwaltungsgericht Köln ist einem Antrag der pan-europäischen Partei Volt gefolgt und hat den Wahl-O-Mat für die Europawahl der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gestoppt. Beim Wahl-O-Mat können lediglich 8 Parteien gleichzeitig verglichen werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts werden kleinere und unbekannte Parteien dadurch stark benachteiligt. Von der bpb gab es dazu bisher keine Stellungnahme, die Seite des Wahl-O-Mat führt
