Keine statistischen Auswertungen von gerichtlichen Entscheidungen in Frankreich

Frankreich hat kürzlich ein Gesetz erlassen, dass es unter Androhung einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren, verbietet die Identitätsdaten von Richtern zur „Bewertung, Analyse, des Vergleichs oder der Vorhersage ihrer tatsächlichen oder angeblichen Berufspraktiken“ zu verwenden. (Übersetzung aus Lto Artikel entnommen: Frankreich beschränkt Legal Tech: Erkenntnis verboten)
Die beschriebene Arbeitsweise ist eine der Hauptmethoden der Legal Tech-Branche. Einerseits um zuverlässige Voraussagen zu Entscheidungen bei ähnlichen Sachverhalten grundsätzlich treffen zu können, andererseits auch um sich, wie in Frankreich möglich, den Richter anhand seiner Vorentscheidungen auszusuchen.
Das aktuelle Verbot geht allerdings über die automatische und maschinelle Auswertung hinaus. Wer also bereits auf Papier und von Hand verschiedene Urteile eines bestimmten Richters auswerten möchte, würde sich dennoch strafbar machen.
Die Kritik an diesem Gesetz beruft sich nicht nur auf die enorme Einschränkung der unternehmerischen Freiheit in der Legal Tech-Branche, sondern auch auf die Beschneidung der öffentlichen Überprüfbarkeit der Justiz.

Quelle: https://www.lto.de/recht/zukunft-digitales/l/frankreich-legal-tech-beschraenkung-predictive-analysis-verbotene-erkenntnis/