Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat das erste Bußgeld gegen einen Polizeibeamten auf Grundlage der DSGVO ausgesprochen.
Dieser hatte für private Zwecke eine Halterdatenermittlung für ein KFZ-Kennzeichen durchgeführt und diese danach dafür verwendet, bei der Bundesnetzagentur die dazugehörigen Festnetz- und Mobilfunknummern zu erfragen.
Anschließend hatte er die betroffene Person ohne ihre Zustimmung kontaktiert.
Dabei wurde das Bußgeld nicht gegen die Dienststelle verhängt, was nach dem baden-württembergischen Datenschutzgesez (LDSG) nicht zulässig gewesen wäre, sondern gegen den Beamten als Privatperson.
Im vorliegenden Fall sei das Fehlverhalten des Beamten nicht der Dienststelle zuzuordnen und er sei auch nicht als „eigene öffentliche Stelle“ aufgetreten.