Am 27. Juni soll im Deutschen Bundestag das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)“ verabschiedet werden. Kurz vorher will die große Koalition noch einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2390/239070.html) vornehmen, so sollen unter anderem kleine Unternehmen unter 20 (statt wie bisher geplant unter 10) Mitarbeitern davon ausgenommen werden, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen zu müssen.