
In einem Aufsatz widmen sich Carsten Ulrich und Philipp Schmieder der elektronischen Einreichung von Dokumenten bei Gericht als Bestandteil der sog. e-Justice: Zunächst müsse geklärt werden, in welcher Weise elektronische Einreichungen bei Gericht gemacht werden können, welches also die rechtlichen Rahmenbedingungen sind. Vorgaben hierzu trifft § 130a ZPO in seinen Absätzen 2 und 4. Maßgeblich ist die Art der Übermittlung