Dash-Buttons nicht zulässig

Das OLG München hat in einem Urteil vom 10.10.2019 (AZ 29 U 1091/18) den Onlineriesen Amazon zur Unterlassung des Internethandels via Dash-Buttons verurteilt.

Dash-Buttons sind mit dem W-Lan verbundene Knöpfe, die bei Betätigung Bestellungen von zuvor via App eingegebenen Produkten tätigen. Geht so zum Beispiel der Vorrat eines bestimmten Verbrauchsgutes zu Ende, kann dieses mit nur einem Druck auf den Dash-Button nachbestellt werden.

Nach Ansicht des OLG ist dies nicht zulässig, da Dash-Buttons die Belehrungsverpflichtungen im Fernabsatzrecht nicht einhalte.

Damit bestätigte das OLG München ein Urteil des LG Münchens (wir berichteten).

Quellen:

Urteil im Volltext

Berichterstattung:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/amazon-dash-button-103~amp.html

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-muenchen-verbietet-amazon-dash-buttons-wlan-bestellknoepfe