Saarländische Gerichte verhandeln auf Französisch

Seit dem 01. Januar 2019 gibt es am LG Saarbrücken zwei frankophone Kammern: eine Handelskammer und eine allgemeine Kammer, die vor allem dazu bestimmt sein soll, Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu klären.

Vor diesen Kammern kann der Prozess wahlweise in französischer Sprache geführt werden. Dafür sind sie mit frankophonen RichterInnen besetzt, die über die nötigen Qualifikationen verfügen.

Diese Möglichkeit soll einerseits die Frankreich-Strategie des Landes untermauern, andererseits aber auch die Attrktivität des Saarlandes als potenziellen Standort für französische bwz. französischsprachige Unternehmen stärken.

Quelle:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190100020&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp