Veröffentlichung des BGBl könnte in Rechtsstreit resultieren

Mit der Veröffentlichung des BGBl auf der Webseite „offenegesetze.de“ (wir berichteten) könnte dem Herausgeber und Betreiber der Webseite, der OpenKnowledge Foundation, eine Klage drohen.

Hintergrund ist, dass der bisher einzige Herausgeber des BGBl, der Bundesanzeiger Verlag, als privates Unternehmen vermeintlich das Urheberrecht an den Datenbanken des BGBl hält. Die Dokumente selbst sind amtliche Werke und damit gemeinfrei. Jedoch ist noch ungeklärt, ob in der Veröffentlichung des BGBl durch die OpenKnowledge Foundation nicht doch ein Urheberrechtsverstoß liegen könnte.

Der Verein hatte im Dezember 2018 sämtliche Texte des BGBl veröffentlicht und kostenlos zugänglich gemacht. Zwar war auch vorher die kostenlose Nutzung auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlags möglich, für elementare Funktionen wie Volltextsuche, eine Druckfunktion o.ä. musste ein Bezahlabo abgeschlossen werden. Auf „offenegesetze.de“ ist die Nutzung all dieser und weiterer Funktionen ebenfalls kostenlos möglich.

 

Quellen:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Open-Knowledge-Foundation-veroeffentlicht-alle-Bundesgesetze-4246696.html

https://netzpolitik.org/2018/offenegesetze-bundesgesetzblaetter-erstmals-frei-zugaenglich/