
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) wendet sich mit einem Eilantrag gegen das Zensurvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG) und die damit einhergehende „überflüssige und gefährliche Übermittlung“ von Meldedaten für die durch das Statistische Bundesamt geplante Vorbereitung eines erneuten Zensus im Jahr 2021. Geplant ist es laut GfF die Meldedaten alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland für vier Wochen ohne Einschränkungen zu Testzwecken nutzen zu