
Die Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens greift grundsätzlich nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presseunternehmens ein. Mit dem Begriff des presserechtlichen Informationsschreibens gemeint sind Briefe an Presseredaktionen, die darauf gerichtet sind, zukünftige Publikationen, etwa zu einem bestimmten Thema oder zu einer bestimmten Person, zu unterbinden. Dies soll gelingen, indem auf die angebliche Rechtswidrigkeit einer solchen Publikation