Die Bundesregierung hält die grundsätzliche Einbeziehung auch von Klein- und Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung (EPOC-VO) für sachgerecht, da andernfalls „sichere Datenhäfen“ entstehen könnten. Das schreibt sie in der Antwort (19/8054) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/7639) zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten. Man habe sich in den Verhandlungen zur EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt,
