Am 10. Februar fand die mündliche Verhandlung im „Influencer-Prozess“ gegen Cathy Hummels wegen des Vorwurfs unlauteren Wettbewerbs vor dem LG München I statt, Az. 4 HK O 14312/18 (wir berichteten). Der „Verband Sozialer Wettbewerb“ wirft Hummels vor, in ihren Instagram-Beiträgen Hersteller ihrer Bekleidung genannt und die Websites der Unternehmen verlinkt zu haben, ohne den Beitrag als „Werbung“ gekennzeichnet zu haben. Dabei
