Als erstes Drittland überhaupt hat die Europäische Kommission Japan einen Gleichwertigkeitsbeschluss im Sinne des Art. 45 DSGVO ausgestellt.
Damit anerkennt sie Japans Datenschutz als gleichwertig mit dem der EU und ermöglicht so die Übermittlung von Daten nach Japan.
Quellen:
Beschluss der Kommission: https://ec.europa.
Bericht: https://t3n.