Eine Anfrage des Handelsblatts an die Datenschutzbehörden der 16 deutschen Bundesländer ergab, dass bisher 41 Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen verhängt worden sind. Dazu seien „viele weitere Verfahren“ noch nicht abgeschlossen, darunter 85 DSGVO-Bußgeldverfahren in Bayern (bei knapp 300 Beschwerden und 2.500 gemeldeten Datenpannen).
Die 41 bisher verhängten Bußgelder schlüsseln sich wie folgt nach Bundesländern auf:
– 33 in Nordrhein-Westfalen (i.H.v. insgesamt 15.000 €),
– drei in Hamburg (i.H.v. insgesamt 25.000 €),
– zwei in Baden-Württemberg (i.H.v. insgesamt 100.000 €, darunter 20.000 € gegen Knuddels wegen Verstoßes gegen die vorgeschriebene Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO, wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.
– zwei in Berlin sowie
– ein Bußgeld im Saarland (wir berichteten: [Link von heute]).
Aus Hamburg wurde unterdessen ein Bußgeld i.H.v. 5.000 € gegen einen Versandhändler wegen des Fehlens eines Auftragsverarbeiterungsvertrag
Quellen:
https://www.cmshs-bloggt.de/