Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 16.01.2025 Leitlinien zur Pseudonymisierung veröffentlicht, die Unternehmen praktische Orientierung bieten, wie Pseudonymisierung effektiv eingesetzt werden kann, um den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO zu stärken.
Kernaussagen:
- Definition und Nutzen: Pseudonymisierung ist ein Prozess, bei dem personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Ziel ist es, Risiken für die Betroffenen zu minimieren.
- Technische Anforderungen: Es werden technische Maßnahmen wie Verschlüsselung, Tokenisierung und strikte Zugriffskontrollen empfohlen, um Pseudonymisierungsprozesse robust und sicher zu gestalten.
- Einsatzmöglichkeiten: Besonders relevant in Bereichen wie Forschung, Analytik oder dem internationalen Datentransfer, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
- Abgrenzung: Pseudonymisierung unterscheidet sich von Anonymisierung, da die Re-Identifikation bei Pseudonymisierung grundsätzlich möglich bleibt – wenn auch unter strengen Bedingungen.
Die Leitlinien betonen, dass Pseudonymisierung kein Ersatz für andere Sicherheitsmaßnahmen ist, sondern als ergänzende Schutzmaßnahme im Rahmen eines umfassenden Datenschutzkonzepts verstanden werden sollte.
Quellen:
- Guidelines 01/2025 on Pseudonymisation
- Zusammenfassung durch Taylor Wessing (Log-in erforderlich)