Der Bundesgerichtshof hat mit dem am 31.03.2026 veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar 2026 ( Az.: I ZB 2/25) datenschutzrechtliche Ansprüche auf Löschung nach Art. 17 DSGVO im Handelsregister gestärkt. Im Kern geht es um die Frage, ob private Wohnanschriften und Unterschriften, die in Registerunterlagen enthalten sind, dauerhaft öffentlich abrufbar bleiben dürfen. Der BGH verneint das für solche personenbezogenen Daten, die
