Im Zentrum der aktuellen Debatte steht ein grundlegendes Spannungsverhältnis zwischen europäischem Datenschutzrecht und den extraterritorialen Zugriffsbefugnissen US-amerikanischer Behörden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten europäischer Bürger nur dann in Drittstaaten übermittelt werden dürfen, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist (Art. 44 ff. DSGVO). Gleichzeitig verpflichten US-Gesetze wie der CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713) oder der erst 2024 um
