Die Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW berichtet am 13.02.2025 auf Ihrer Webseite über die Zunahme privater Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen. Diese leitet sie aus dem Anstieg eingereichter Beschwerden über private Kamera-Anlagen um ca. 30% allein im aktuellen Berichtszeitraum ab. Bereits in den vorangegangenen Jahren war ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde führt dies auf ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung aber auch auf die immer preisgünstigere Verfügbarkeit von Kamerasystemen zurück.
Die Landesdatenschutzbeauftragte weist daraufhin, dass die Videoüberwachung nicht selten rechtswidrig erfolge. Außerhalb der Grundstücksgrenzen, bspw. Nachbargrundstücke, Bürgersteige, Straßenflächen, darf keine Videoüberwachung erfolgen.
Personen, die von Videoaufnahmen betroffen sind, müssen darüber zu informieren. Dies könnte bspw. auch Pizzaboten und Briefträger betreffen.
Videoüberwachung verpflichtet zur umfassenden Transparenz. Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht ein Muster für eine entsprechende Beschilderung und ein Informationsblatt.
Fehlende Transparenz kann nach Artikel 83 DSGVO zu einem Bußgeld führen.
Auch Heise hat berichtet.
Quellen: