US-Gericht zu Erschöpfungsgrundsatz und Grauimporten

Nach einem 11 Jahre langen Rechtsstreit zwischen dem schweizer Uhrenhersteller Omega und der US-Amerikanischen Einzelhandelskette Costco hat ein US-Gericht nun ein endgültiges Urteil gefällt: Das Copyright kann nicht dazu genutzt werden, Grauimporte zu verhindern.
Die Einzelhandelskette hatte Uhren des Herstellers Omega im Ausland günstiger bezogen, in die Vereinigten Staaten importiert und dort wesentlich unter Marktpreis verkauft. Dagegen wehrte sich der Uhrenhersteller, der dadurch sein selektives Vertriebssystem unterminiert sah. So verkauft Omega in weniger wohlhabenden Ländern seine Uhren an ausgesuchte Händler zu günstigeren Preisen als etwa in den USA oder Deutschland. Um die sog. Grauimporte, wie im Fall von Costco zu verhindern, versah der Hersteller die Uhren auch mit einem vom US-Copyright geschützten Symbol. Omega machte gegen Costco gerichtlich eine Copyright-Verletzung geltend.
Jetzt entschied ein US-Gericht: Auf das Copyright kann sich Omega nicht berufen. Nach dem US-Copyright tritt auch bei einem in-Verkehr-Bringen des Vervielfältigungsstücks im Ausland Erschöpfung ein. Die drei entscheidenden Richter waren sich allerdings in dieser Sache nicht einig. Nur zwei beriefen sich auf das genannte Argument. Die dritte Richterin stützte sich auf den Gedanken des Copyrights. Dieser sei eben gerade nicht, Grauimporte zu verhindern und de facto eine Monopolstellung für ein spezielles Produkt zu sichern.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Urteil-nach-11-Jahren-Copyright-kein-Mittel-gegen-Grauimport-2527920.html

Urteil im Volltext: http://www.heise.de/downloads/18/1/4/2/1/3/9/3/Omega_vs_Costco_11-57137.pdf