Gerichtlicher Erfolg für Freifunk-Initiative

Nachdem die Ansprüche der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH gegen den Kläger bereits im August 2014 recht schnell außergerichtlich zurück genommen wurden (http://freifunkstattangst.de/2014/11/23/update-zu-den-feststellungsklagen/), ist nun die Kostenentscheidung vollständig und zu Lasten der Beklagten, des Unternehmens, ergangen. In der Begründung ist der „Rückzieher“ als negatives Schuldanerkenntnis gewertet worden. Nach Auffassung des Gerichts wäre die Beklagte sonst verurteilt worden.

Ebenfalls bemerkenswert: Das Gericht ist vertritt klar die Auffassung, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch auch verantwortlicher Störer ist (vgl. S. 4 der Entscheidung (a.E.)). 

Volltext des Beschlusses: http://freifunkstattangst.de/files/2015/01/AG-Charlottenburg_Beschluss.pdf

Quelle: http://freifunkstattangst.de/2015/01/15/erster-gerichtlicher-erfolg-fuer-freifunk/