In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an. Gemeint sein dürfte, die Ausdehnung der Accessprovider-Privilegierung auf bislang nicht privilegierte private Anbieter von Internetzugängen. Der Bundesgerichtshof hatte in den zurückliegenden Jahren in den Urteilen "Sommer unseres Lebens" vom 12.05.2010 (I ZR 121/08; JurPC Web-Dok. 114/2010, abrufbar unter http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20100114) und "Morpheus" vom 15.11.2012 (I ZR 74/12; JurPC
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vorgelegt. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar. Vorausgegangen war ein Referentenentwurf vom 23.09.2014 (abrufbar hier). Es ist beabsichtigt, die elektronische Aktenführung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei ist diese Form der Aktenführung bis zum 31.12.2025 lediglich optional und erst ab

Der EuGH startete am 11.05.2016 seine erste App für Smartphones und Tablets. Wie in der Pressemitteilung 51/16 mitgeteilt wird, ist die App in 23 Sprachen der Union verfügbar und umfasst mehrere Rubriken, die den Zugang zur Rechtsprechung, zu Pressemitteilungen und dem Gerichtskalender sowie eine Suche eröffnen. Die App kann über Google Play und den App Store von Apple bezogen werden. Google Play: https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.europa.publications.cjeu App Store: https://itunes.apple.com/us/app/cvria/id1099088434?ls=1&mt=8

Auf dem Legal Tech Blog schreibt Rechtsanwalt Dr. Micha-Manuel Bues über die Rechtsinformatik, juristisch-technische Innovationen und Rechtsinformatik Startups. Auf der ansprechend gestalteten Webseite beschäftigt er sich in deutscher und englischer Sprache mit Fragen, wie Rechtsinformatik den Zugang zum Recht für geflüchtete Menschen erleichern kann (http://legal-tech-blog.de/help-refugees-with-legal-tech) oder stellt das Startup advocado vor, dass Online-Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte anbietet.

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den letzten Wochen verstärkt gegen Anbieter und Käufer von verbotenen Spionagekameras vorgegangen ist. Rechtsgrundlage für das Einschreiten der Bundesnetzagentur war § 90 TKG, der es verbietet Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer
Digitale Medien eröffnen in der Bildung neue Möglichkeiten, stellen zugleich aber auch Lehrende und Lernende vor neue Herausforderungen. Beim Nationalen IT-Gipfel im November in Saarbrücken stehen „Digitalisierung und Bildung“ im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund laden die Professoren Silke Ladel (Lehrstuhl Fachdidaktik Mathematik Primarstufe), Julia Knopf (Lehrstuhl Fachdidaktik Deutsch Primarstufe) und Armin Weinberger (Lehrstuhl für Bildungstechnologie und Wissensmanagement) alle Interessierten ein
Am Mittwoch, den 11. Mai, wird Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M. (Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.) im Rahmen des Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK Saarbrücken) zum Thema "Das globalisierte Internet als rechtsschutzfreier Raum?" sprechen. Der Vortrag findet um 18.00 c.t. in Gebäude B4 1, HS 0.23 statt. Weitere Informationen: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/klement/kolloquium.html
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern – Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestalten" haben Abgeordnete und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem 27.04.2016 einen Antrag zu einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 18/8245; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808245.pdf) eingebracht. Hierin wird einleitend darauf abgestellt, dass Wissenschaft und Forschung immens von den digitalen Möglichkeiten profitieren können, da Wissen wächst, wenn es geteilt wird.
Der Generalanwalt des EuGH vertritt die Meinung, dass das reine Setzen von Hyperlinks zu einer Webseite auf der Fotos urheberrechtswidrig veröffentlicht wurden an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-04/cp160037de.pdf Volltext des Schlussantrages: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-160/15
Am 22.04 (vergangenen Freitag) legte der Bundesrat eine Initiative zur rechtlichen Einordnung von u.a. Messengerdiensten vor. Der Bundesrat spricht sich darin dafür aus, Messengerdienste, standortbezogene Dienste, Machine-to-Machine-Kommunikation und Angebote von Internetplattformanbietern unter das Telekommunikationsgesetz zu stellen. Somit würden auch für diese Dienste Fernmeldegeheimnis, spezielle Vorschriften zum Datenschutz, zur Marktregulierung etc. gelten (Absatz 3). Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung