Nachdem die Bundesregierung die Ermächtung für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB gegen Jan Böhmermann wegen eines "Schmähgedichts" über den türkischen Premier Erdogan erteilt hat, haben wir die Statements einiger Juristen zusammen gestellt: Interview mit Tobias Gostomzyk (Professor für Medienrecht an der TU Dortmund) in der Welt Christian Solmecke in einem Podcast zum Thema "Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des
Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2016 entschieden, dass für die Wirksamkeit des Widerrufs eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags genügt, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wird. Die Vorschriften über den Widerruf sollen dem Verbraucher ein effektives und einfach zu handhabendes Recht zur Lösung vom Vertrag geben. Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht. Deshalb ist
Nach dem Tenor eines Gutachtens des Generalanwalts Szpunar vom 16.03.2016 haftet ein Unternehmen, welches ein kostenloses offenes WLAN-Netz zur Verfügung stellt, nicht für von den Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen. Nach Ansicht des Generalanwalts kann der Betreiber des WLAN-Netzes bei Rechtsverletzungen durch die Nutzer lediglich zur Beendigung oder künftigen Verhinderung verpflichtet werden. Nicht möglich ist es hingegen, Schadensersatz zu verlangen oder den
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die rechtlichen Hürden für die flächendeckende Einführung freier WLAN-Hotspots in Deutschland deutlich absenken. In der Debatte um ein neues Telemediengesetz stellte sich Dobrindt in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 21.03.2016) auf die Seite der Netzpolitiker in der schwarz-roten Regierungskoalition, die sich für eine weitgehende Abschaffung der sogenannten Störerhaftung stark machen. Meldung der
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat durch Urteil vom 14.03.2016 entschieden, dass bezüglich des Anspruchs auf Vergessenwerden (JIPS-Nachricht vom 02.12.2015) nicht die spanische Filiale von Google (Google Spain, S.L. mit Sitz in Spanien) passiv legitimiert ist, sondern Google Inc. als Betreiberin von Google Search mit Sitz in den USA. Folglich hat das Gericht die von der spanischen Datenschutzbehörde AEPD im Rahmen
Zwei Informatikprofessoren der Universität des Saarlandes haben eine App und einen Testgenerator für Apps entwickelt, um das Sicherheitsrisiko durch nicht vertrauenswürdige Apps zu minimieren. Die von Prof. Michael Backes, Gründer der Firma Backes SRT und Leiter des CISPA, entwickelte App kann bei Android-Systemen andere Apps "quasi mit einer Kapsel umschließen", so dass sich beispielsweise auf einem Diensthandy Geschäftliches von Privatem
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 9.3.2016 – 12 O 151/15 entschieden, dass bereits die bloße Einbettung des "Like"-Buttons von Facebook als Plugin auf einer Website ohne die Einwilligung der jeweiligen Seitenbesucher und ohne Angabe von Zweck und Funktionsweise des Buttons rechtswidrig ist. Bei direkter Einbindung des Buttons werden bei jedem bloßen Aufruf der jeweiligen Website automatisch Informationen über
Der BGH hat mit Urteil vom 01.03.2016 entschieden, dass den Betreiber eines Ärztebewertungsportal gesteigerte Prüfpflichten treffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bewertungen anonym abgegeben werden können. Der betroffene Arzt hat meist keine Möglichkeit gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Dadurch entsteht ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Das Bewertungsportal muss den Bewertenden die Beanstandung des betroffenen Arztes übersenden und ihn dazu anhalten,
iAPP.org, die Internetpräsenz der International Association of Privacy Professionals, bietet umfassende globale Informationen zu verschiedenen Themen im Bereich des Datenschutzes. Neben Datenschutznachrichten aus aller Welt findet sich auf der Seite ein „Privacy Tracker“ der Warnungen und Analysen der Rechtsentwicklungen enthält Zur Webseite iAPP.org
Zwei Informatiker des Saarbrücker Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) haben auf der Computermesse Cebit den mit 50.000 EUR dotierten Innovationspreis erhalten. Die beiden Informatiker entwickelten die App „Climbtrack“, die es Freizeitsportlern in Kletterhallten ermöglicht, mittels einer 3D-Kamera und eines Projektors, Kletterrouten zu berechnen und auf die Wand projizieren zu lassen. Darüber hinaus ermöglicht die App eine detaillierte Videoanalyse. Meldung des