In einem Urteil bestätigt das LG Hamburg die Link-Haftung kommerzieller Website-Betreiber. Wer mit Gewinnerzielungsabsicht eine Website betreibe und auf urheberrechtsverletzende Inhalte verlinke, mache diese einem breiteren Publikum bekannt und hafte somit ebenfalls, da er die Verletzung erneut veröffentliche. Abmahnungen seien deshalb rechtmäßig. Mit diesem Urteil folgt das LG dem EuGH-Urteil vom September 2016. Kritiker sehen darin eine Stärkung der Abmahnindustrie
