Ein Berufungsgericht in New York hat entschieden, dass Microsoft US-Behörden keinen Zugang zu Nutzerdaten im Ausland gewähren muss. Hintergrund des Rechtsstreits waren Ermittlungen der US-Strafverfolgungsbehörden gegen einen mutmaßlichen Drogendealer, dessen Emails Microsoft an die US-Behörden herausgeben sollte. Der Konzern gewährte den Strafverfolgern zwar Einsicht in Daten, die in den USA gespeichert waren – den Zugriff auf ein Email-Konto in Irland verweigerte Microsoft aber. Das Urteil des United States Court of Appeals for the second circuit hat bindende Wirkung für alle niederen Instanzen im zweiten Gerichtsbezirk.
Die US-Ermittler zogen daraufhin vor Gericht und argumentierten, der im Zuge der Ermittlungen von einem Gericht ausgestellte Durchsuchungsbeschluss betreffe sämtliche Speicherorte und zwar auch die im Ausland: Microsoft habe weiter Zugriff auf die Inhalte und sei ein amerikanisches Unternehmen – daher seien die Inhalte als in den USA verblieben zu betrachten. Während das erstinstanzliche Gericht die Auffassung der Behörden teilte, kippte das Berufungsgericht die Entscheidung nun zu Gunsten von Microsoft.
Der Streit hat eine große Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen, die im Zuge der Snowden-Enthüllungen verstärkt dazu übergegangen waren, Daten von europäischen Kunden direkt in Europa zu speichern. Microsoft sicherte sich bereits mit einem Modell ab, bei dem Daten in Rechenzentren der Deutschen Telekom als Treuhänder gelagert werden.
Quellen:
– Urteil im Volltext: http://digitalconstitution.com/wp-content/uploads/2016/07/Decision-opinion.pdf