EU-Kommissionsvorschlag zur Novellierung der ePrivacy-Regelungen

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihren endgültigen Vorschlag zur geplanten Neuregelung des ePrivacy-Bereiches vorgestellt.
Dabei verfolgt sie zwei konträre Ziele: Zum einen soll die europäische Datenwirtschaft gestärkt und damit im internationalen Bereich wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen möchte die Kommission durch die Novellierung auch das Vertrauen der europäischen Bürger in Kommunikationsdienste gestärkt werden.
Um dieses Ziel in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu erreichen ist die Vorlage als Verordnung und nicht wie bisher, als Richtlinie, geplant. Diese VO stellt eine Ergänzung zur DSGVO dar und ist auch im Rahmen der strafbewehrten Vorschriften an selbige gekoppelt.

Grundsätzlich gilt laut Kommissionsvizepräsident Ansip weiterhin die Einwilligung der Nutzer als zentrales Element für oder gegen eine Sammlung, sowie Auswertung von Daten aus und durch Dienste.
So zumindest für den Online-Bereich – für Offline-Tracking, das durch Verbindungsanfragen von Endgeräten zu (WLAN-)Netzen betrieben wird, ist keine Reglementierung vorgesehen.

Als Plus für den Datenschutz kann die strafbewehrte Pflicht zur Rücksichtnahme von Trackingdiensten auf „Do-Not-Track“-Einstellungen der Zugangssoftware gesehen werden. Die Interessen der Wirtschaftslobby werden durch die Standardeinstellungen, die Tracking erlauben sollen, gewahrt, so dass „Privacy-by-default“ quasi in diesem Bereich nicht existiert. Für weniger technikaffine Nutzer ist somit von vorneherein kein Schutz gegeben. Eine Pflicht zur Bereitstellung der „Do-Not-Track“-Funktion wird aber allen entsprechenden Softwareherstellern auferlegt. Dadurch bleibt die Kommission hinter Art.25 DSGVO zurück.

Die Reglementierung von Vorratsdatenspeicherung bleibt außen vor und damit Sache der Mitgliedstaaten. Ebenso findet sich in dem Vorschlag keine Pflicht zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Kommunikationsdienste, [was eigentlich laut Umfrage von 90% der Befragten EU-Bürger gefordert wurde].

Quelle: https://netzpolitik.org/2017/eprivacy-novelle-eu-kommission-bleibt-beim-datenschutz-auf-halber-strecke-stehen/

Vorschlag der Kommission: http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=41241

Zur Zeit geltende ePrivacy-RL: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0058