Anpassung des StVG an die Besonderheiten des autonomen Fahrens

Der Bundesverkehrsminister Dobrindt will noch in diesem Monat das StVG anpassen, um das Fahren mit vollautomatisierten Fahrzeugen in Deutschland zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf sieht dabei laut Handelsblatt (http://www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/regeln-fuer-die-zukunft-gesetz-fuers-autonome-fahren/13888050.html?social=facebook&ticket=ST-6944948-TOgoN1xdzKd01cdoqtIm-ap4) vor, dass sich der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschenen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf.

Das Autos überhaupt autonom fahren dürfen, folgt aus dem Wiener Übereinkommen über den Straßemnverkehr. Das Abkommen wurde im Herbst 2014 dahingehend ergänzt, dass ein autonomes Fahren insoweit erlaubt ist, als ein Fahrzeug vom Fahrer übersteuert oder ausgestellt werde kann.

Im Herbst gab der Bundesverkehrsminister im Übrigen die A9 in Bayern für Automobilhersteller, Zulieferer und Forschungseinrichtungen zu Testfahrten im Realbetrieb frei.

Quelle: http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-04/autonomes-fahren-gesetzentwurf-verkehrsrecht-alexander-dobrindt; http://www.zeit.de/mobilitaet/2016-07/bundesregierung-alexander-dobrindt-autonomes-fahren-gesetz