
Nachdem der EuGH im Oktober letzten Jahres entschieden hat, dass auch dynamische IP-Adressen „personenbezogene Daten“ i.S.v. § 15 Abs. 1 TMG sein können, sofern der Betreiber der Webseite die rechtliche Möglichkeit hat, den konkreten Nutzer ausfindig zu machen (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/der-eugh-zur-einordnung-von-ip-adressen-als-personenbezogene-daten/), muss der BGH in dem seit 14. Februar 2017 wiederaufgenommenen Verfahren Breyer nun klären, ob das deutsche TMG im