Routerfreiheit für Bestandskunden

Kürzlich wurde ein Urteil des Landgerichts Essen von der
Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht. Darauß geht hervor, dass die
seit August 2016 geltende Routerfreiheit auch für Bestandskunden gilt.

„Die seit August 2016 geltende Routerfreiheit gilt nicht nur für
Neukunden. Auch Bestandskunden haben ein Recht darauf, die Zugangsdaten
zu erhalten, um sich einen eigenen Router zu kaufen. Das hat das
Landgericht Essen bereits im September entschieden, aber erst jetzt
macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die das Urteil
erreicht hat, dessen Inhalt öffentlich (Az.: 45 O 56/16). Darin wird das
Unternehmen Gelsen-net verpflichtet, auch Bestandskunden die für den
betrieb eines eigene Routers nötigen Zugangsdaten auszuhändigen.“ – heise.de

Quellen:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteil-routerfreiheit-auch-fuer-bestandskunden
https://www.verbraucherzentrale.nrw/media246304A.pdf
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Routerfreiheit-gilt-auch-fuer-Bestandskunden-3619546.html