Haften Tauschbörsen für Urheberrechtsverstöße?

Generalanwalt Maciej Szpunar wird in der Vorlagesache eines Gerichts beim EuGH eine entsprechende Empfehlung abgeben, die zur Haftung von Betreibern sog. Tauschbörsen führen könnte.

Im Ausgangsfall fordert eine niederländische Stiftung zum Schutz von Urheberrechten von ansässigen Providern den Zugang zu dem Netzwerk „The Pirate Bay“ zu blockieren.

Die Vorlagefrage umfasst den kritischen Punkt, ob die Betreiber für eine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe verantwortlich seien.
Das in Rede stehende Netzwerk „The Pirate Bay“ (kurz: „TPB“) fungiert als Suchmaschine für die entsprechenden Inhalte in einem p2p-Netzwerk. Laut Szpunar machen es solche Torrent-Plattformen gerade erst möglich in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Konkret wüssten die Betreiber von TPB sogar von den Verstößen, die auf über 90% der shared files zutreffen würden.

Die Beantwortung der Vorlagefrage durch den EuGH wird laut heise.de in den nächsten Monaten erwartet.

Quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Gutachter-Tauschnetzwerke-fuer-Urheberverstoesse-haftbar-3620022.html

http://docs.dpaq.de/11886-gutachter-the_pirate_bay.pdf