FBI darf auf Google-Mails auch bei Speicherung im Ausland zugreifen

Das District Court for the Eastern District of Pennsylvania hat laut Reuters und netzpolitik.org dem FBI den Zugang zu Daten erlaubt, die der Konzern auf ausländischen Servern gespeichert hat.

Der Richter erkannte zwar an, dass womöglich die Privatsphäre von Nutzern verletzt werden könnte, aber die Verletzung, das Öffnen von EMails, auf US-amerikanischem Boden stattfinden würde und dies hier vom Gesetz gedeckt sei.
Zudem spreche nichts gegen eine Übermittlung der Daten, da Google sowieso durch seine intelligente Performance-Optimierung Daten je nach Bedarf verschiebe oder fragmentiert speichere. Mit dieser Argumentation sieht das Amtsgericht die Rechtsprechung FBI ./. Microsoft für diesen Einzelfall nicht anwendbar.

Weiterhin betont das Gericht, dass die begehrten Daten von US-Bürgern bzw. dort Ansässigen stammten, die Straftaten, derer sie verdächtigt würden, in den USA begangen wurden und die EMail-Kommunikation innerhalb der USA stattfand. Damit stellt das Gericht nicht auf den Speicherort der Daten ab.

Google zeigt auf, dass das Unternehmen im Jahr etwa 25.000 Anfragen des FBI beantworten würde und es nicht an mangelnder Kooperationsbereitschaft liege, des Weiteren hat das Unternehmen angekündigt in Berufung zu gehen.

Quellen:

Urteil: https://www.washingtonpost.com/news/volokh-conspiracy/wp-content/uploads/sites/14/2017/02/Opinion.pdf