
Das Amtsgericht St. Ingbert hat mit Urteil vom 26.04.2017 (Aktenzeichen 2 OWi 379/16) entschieden, dass eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht möglich ist, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit dem – bei der saarländischen Polizei und Kommunen beliebten – Messgerät Leivtec XV3 vorgenommen wurde. Kritisiert wurde, dass dieses Gerät nach Aufzeichnung verschiedener Rohmessdaten, aus denen es die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs errechnet, diese