BKartA kündigt Prüfung von Vergleichsportalen an

Das Bundeskartellamt kündigt die Prüfung von Vergleichsportalen an.

Seit geraumer Zeit sind Vergleichsportale im Internet der Kritik ausgesetzt, intransparent und nicht objektiv zu sein. Zur Behebung derartiger Missstände wurde die Kompetenz des BKartA im Sommer durch Einfügung eines neuen § 32e Abs. 5 GWB ergänzt, der vorsieht, dass die Wettbewerbshüter Sektoruntersuchungen im Bereich des Verbraucherschutz initiieren dürfen.

Das Bundeskartellamt kündigte am Dienstag an, im Bereich der Online-Vergleichsportale erstmals von dieser neu geschaffenen Kompetenz Gebrauch machen zu wollen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, führt dazu aus: „Bislang werden Probleme mit Vergleichsportalen vor allem im Wege einzelner privatrechtlicher Gerichtsverfahren verfolgt. Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite legen nahe, dass wir uns nun grundlegend mit dem Thema befassen.“ Zugleich stellte Mundt klar, dass nicht gegen spezielle Unternehmen ermittelt werde, sondern der Wirtschaftszweig insgeamt unter die Lupe genommen werden solle.

Quelle:
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/24_10_2017_Vergleichsportale.html