Die Europäische Kommission hat Meta mitgeteilt, dass ihr „Pay or
consent“-Werbemodell gegen das Gesetz über digitale Märkte (Art. 5 Abs.
2 DMA) verstoßen könnte. Die Kommission bemängelt, dass Nutzer entweder
für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram bezahlen oder in
die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für personalisierte Werbung
einwilligen müssen, ohne eine gleichwertige, weniger personalisierte
Alternative zu haben. Die Kommission betont, dass diese Praxis die freie
Zustimmung der Nutzer zur Datenzusammenführung einschränkt. Meta hat nun
die Möglichkeit, sich zu den vorläufigen Feststellungen zu äußern.
Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich
bestätigen, würde die Kommission einen Beschluss erlassen, der
feststellt, dass das Modell von Meta nicht mit Artikel 5 Absatz 2 des
DMA vereinbar ist.
Bei Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte kann die Kommission
Geldbußen verhängen, die bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des
betroffenen Unternehmens ausmachen können. Bei wiederholten Verstößen
können diese Bußgelder auf bis zu 20 % erhöht werden. Zudem hat die
Kommission die Befugnis, zusätzliche Maßnahmen wie den Verkauf von
Unternehmensteilen oder Einschränkungen beim Erwerb neuer Dienste
anzuordnen, falls das Gesetz wiederholt nicht eingehalten wird. Die
Kommission arbeitet weiterhin mit Meta zusammen, um Lösungen für die
Einhaltung der Vorschriften zu finden.
Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_3582