Die bayerische Aufsichtsbehörde hat eine Orientierungshilfe zum Thema „gemeinsame Verantwortlichkeit“ veröffentlicht.
Interessant dabei ist, dass diese Orientierungshilfe ziemlich umfangreich ist und die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit viel häufiger anzutreffen ist als bisher angenommen.
Es wird detailliert dargestellt, wann von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit im Lichte der Rechtsprechung, insbesondere des EuGH‘s auszugehen ist. Auf Seite 34 f. finden sich auch konkrete Beispiele.
Quellen: