Das Bundeskartellamt warnt in seinem Jahresbericht, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz könne den Wettbewerb unter den großen Digitalkonzernen einschränken. Hierauf müssten sich die Behörden schnell vorbereiten.
Es bestehe die Gefahr einer noch größeren Konzentration der digitalen Märkte. Damit gehe Machtzuwachs auf verschiedenen Wertschöpfungsstufen einher.
Beim Bundeskartellamt laufen aktuell sieben Verfahren gegen die US-Digitalkonzerne Amazon, Meta, Apple, Microsoft und Alphabet.
Dem Kartellamt stehen nun Instrumente zur Verfügung, um Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb“ zu bescheinigen. Das hat das Kartellamt im Fall von Amazon bereits getan. In einem zweiten Schritt kann das Kartellamt gemäß § 19a GWB auch bestimmte Geschäftsweisen untersagen. Diese Vorgehensweise hat der BGH mit seinem Beschluss vom 23. April 2024, KVB 56/22 hinsichtlich der verschärften Beobachtung von Amazon aufgrund „überragender marktübergreifender Stellung“ bestätigt und dem Bundeskartellamt in den laufenden Verfahren Rückenwind gegeben.
Kürzlich kündigten mehrere US Tech-Konzerne an, neue KI-Funktionen erst später nach Europa zu bringen – wenn überhaupt. Ihr Argument: Die strenge Regulierung in der EU verhindere Innovationen. So kündigte zB Apple am Wochenende an, die KI-Funktion „Apple Intelligence“ aufgrund „regulatorischer Unsicherheiten“ vorerst nicht in die EU einzuführen. Meta hat vor knapp einer Woche die Einführung ihres KI-Chatbots nach dem Einspruch der irischen Datenschutzbehörde gestoppt.
Quellen:
- https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2024/26_06_2024_Jahresbericht.html
- https://www.zeit.de/digital/2024-06/bundeskartellamt-kuenstliche-intelligenz-tech-konzerne-marktmacht
- https://www.zeit.de/digital/internet/2024-06/kuenstliche-intelligenz-technologie-apple-meta-europa