Bescheid zur Freiwilligkeit der Cookie-Einwilligung als Voraussetzung zum Webseitenzugang

Die österreichische Datenschutzbehöre hat einen Bescheid erlassen, in dem sie ihre Sichtweise zur „Freiwilligkeit“ in die Einwilligung zur Verwendung von Cookies darlegt.

Vorliegend geht es um eine Zeitung, die einen kostenlosen Zugang zu Ihrer Webseite nur den Nutzern ermöglicht, die in die Verwendung von Cookies einwilligen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, durch ein kostenpflichtiges Abonnement den gleichen Zugang zu erhalten, ohne in die Verwendung von Cookies einstimmen zu müssen.

Die Datenschutzbehörde erachtet diese Geschäftspraktik als zulässig.

Sie argumentiert damit, dass das Grundrecht auf Datenschutz nicht nur als Abwehrrecht verstanden werden dürfe, sondern auch die Hoheit über die eigenen Daten beinhalte. Infolgedessen könnten diese Daten auch im Austausch gegen einen monetär bemessbaren Vorteil ausgetauscht werden.

Ausschlaggebend für die Zulässigkeit ist demnach die (gleichwertige) Alternative zur Einwilligung, sodass dem Nutzer eine wirkliche Wahlmöglichkeit eröffnet wird.

 

Quellen:

Bericht der österreichischen Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at/documents/22758/115212/Newsletter_DSB_1_2019.pdf/49c9d4bb-e146-4c22-87f7-7ff142949192

 

Bescheid: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Dsk/DSBT_20181130_DSB_D122_931_0003_DSB_2018_00/DSBT_20181130_DSB_D122_931_0003_DSB_2018_00.pdf

 

Sekundärquelle: https://www.wbs-law.de/datenschutz/oesterreichische-datenschutzbehoerde-aeussert-sich-zum-kopplungsverbot-79144/