Automatisierte Kennzeichenkontrolle muss bis Ende 2019 angepasst werden

Die Polizeiaufgabengesetze der Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg greifen teilweise unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, so das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Dezember 2018, 1 BvR 142/15.

Demnach wird das Kennzeichen gemeinsam mit Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen mittels verdeckter Kennzeichenlesesystem automatisiert erfasst und mit einem Fahndungsbestand der Ermittlungsbehörden abgeglichen.

Dies ist laut Beschluss des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Teilen zum Teil verfassungswidrig, gleichwohl hält dieser die verfassungswidrigen Vorschriften für weiter anwendbar, dies jedoch längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2019.

 

Quellen:

Pressemitteilung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-008.html

Beschluss 1 BvR 142/15 vom 18. Dezember 2018: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr014215.html

Pressestimmen: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/autokennzeichen-abgleich-in-bundeslaendern-teils-verfassungswidrig-16025160.html