Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) wendet sich mit einem
Eilantrag gegen das Zensurvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG) und die
damit einhergehende „überflüssige und gefährliche Übermittlung“ von
Meldedaten für die durch das Statistische Bundesamt geplante
Vorbereitung eines erneuten Zensus im Jahr 2021.
Geplant ist es laut GfF die Meldedaten alle Bürger der Bundesrepublik
Deutschland für vier Wochen ohne Einschränkungen zu Testzwecken nutzen
zu können.
Die Gff sieht darin schwere Nachteile des Gemeinwohls und stellt einen
Antrag auf Außervollzugsetzung nach § 32 BVerfGG i.V.m. Art. 93 Abs. 1
Nr. 2 GG sowie eine spätere Verfassungsbeschwerde und
Hauptaschenverhandlung.
Quellen:
Pressemeldung GfF: https://freiheitsrechte.org/pm
Antrag der GfF: https://freiheitsrechte.org/ho