Laut Monika Grethel, der saarländischen Datenschutzbeauftragten, wurden
seit Geltung der DSGVO am 25. Mai knapp 20 Verfahren wegen möglicher
Verstöße gegen den Datenschutzrecht eingeleitet, wovon jedoch einige
noch aus der Zeit davor herrühren.
Schwere Verstöße, die sehr hohe Bußgelder nach sich ziehen könnten, sind
nicht dabei. Beispielhaft nennt Monika Grethel die Übermittlung von
Daten ohne Zustimmung des Betroffenen. Allerdings sind auch bei diesen
Verfahren Bußgelder möglich.
Jedenfalls sei die Anzahl der Hinweise auf mögliche Verstöße deutlich
gestiegen, was auf eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für
das Datenschutzrecht zurückzuführen sei.