EU erlässt Verordnung für freien Datenverkehr

In einer Pressemitteilung vom 09.11.2018 wurde bekanntgegeben, dass nun auch der Rat einer Initiative von September 2017 zugestimmt hat, die es ermöglichen wird, den Speicherort nicht personenbezogener Daten innerhalb der EU frei zu wählen.
Dadurch werden nationale Restriktionen, die die Speicherung solcher Daten innerhalb eines bestimmten Landes vorsehen, aufgehoben.
Ein Beispiel hierfür sind dänische Finanzdienstleister, die ihre Daten bislang auch in Dänemark speichern mussten.

Von der Verordnung erhofft man sich vor allem eine Ankurbelung der Datenwirtschaft: So können sämtliche Unternehmen, die solche Daten erheben, künftig den Anbieter zur Cloud-Speicherung auswählen, der ihnen am besten zusagt.
Die Verordnung wird nach ihrer Veröffentlichung, vermutlich Mitte/Ende November, in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar sein.

Quellen:

Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/11/09/free-flow-of-data-eu-adopts-new-rules/

Nachrichten: https://www.golem.de/news/cloud-eu-oeffnet-nationale-grenzen-fuer-europaweites-datenspeichern-1811-137633.html

https://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Staaten-besiegeln-freien-Datenfluss-im-Binnenmarkt-4218053.html

Dokument: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-53-2018-INIT/en/pdf

http://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-53-2018-INIT/de/pdf