
Am 27.06.2019 hat der Bundestag zwei weitere Gesetze zur Anpassung des Bundesrechts an die DSGVO beschlossen. Durch diese Anpassungsgesetze werden 154 Bundesgesetze geändert. Die Gesetze wurden gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Kritisch wurde dabei zum Beispiel die Erhöhung von 10 auf 20 Beschäftigte einer Firma gesehen, um einen verpflichtenden Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen, ebenso die weitere Einschränkung von Betroffenenrechten. So