
Konkret hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrat mitbestimmen muss, wenn der Arbeitgeber – wie im Fall von Primark – eine Headset-Pflicht für Mitarbeiter einführt, die es den Vorgesetzten ermöglicht, Gespräche mitzuhören. Die Entscheidung stützt sich auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumt bei der„Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt