Headset-Pflicht für Primark-Angestellte: Nicht ohne Mitbestimmung

Konkret hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrat mitbestimmen muss, wenn der Arbeitgeber – wie im Fall von Primark – eine Headset-Pflicht für Mitarbeiter einführt, die es den Vorgesetzten ermöglicht, Gespräche mitzuhören.

Die Entscheidung stützt sich auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht einräumt bei der
„Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“

Laut BAG handelt es sich um eine Überwachungseinrichtung, da die Vorgesetzten in der Filiale die Gespräche der Mitarbeiter jederzeit mithören können. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, das Verhalten sämtlicher Beschäftigter während einer Schicht zu kontrollieren, was die Mitarbeiter einem ständigen Überwachungsdruck aussetzt. Dass die Geräte keiner bestimmten Person zugeordnet sind, ändert daran nichts – die Vorgesetzten können häufig die Stimmen der Mitarbeitenden erkennen.


Quelle:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-1abr1623-headset-system-primark-mitbestimmung-vorgesetzte