Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner letzten
Plenarsitzung einen Bericht zur ersten Überprüfung des
EU-US-Datenschutzrahmens (DPF) angenommen und lobt die Bemühungen der
US-Behörden und der EU-Kommission bei dessen Umsetzung. Trotz der
geringen Anzahl an Beschwerden betont der EDSA die Notwendigkeit von
Überwachungsmaßnahmen durch die US-Behörden, um die Einhaltung der
Datenschutzgrundsätze zu gewährleisten. Der EDSA weist darauf hin, dass
das US-Handelsministerium alle relevanten Schritte unternommen hat,
einschließlich der Entwicklung einer neuen Website und
Sensibilisierungsmaßnahmen.
Zusätzlich hebt der EDSA die Bedeutung der kontinuierlichen Überwachung
der US-Gesetzgebung hervor, insbesondere im Hinblick auf den Foreign
Intelligence Surveillance Act und dessen Abschnitt 702, dessen nächste
Re-Autorisierung in zwei Jahren ansteht. Ein bedeutender Fortschritt ist
die Einrichtung des Data Protection Review Court (DPRC) mit der
Ernennung von Richtern und Anwälten, wobei bisher keine Beschwerden
eingereicht wurden. Der EDSA betont zudem, dass die Rechte und
Freiheiten der EU-Bürger gewahrt bleiben müssen, insbesondere in Bezug
auf den Datenschutz bei der Strafverfolgung, und fordert klare
Leitlinien und regelmäßige Überprüfungen der Datenschutzpraktiken.