
In den vergangenen Jahren gab es eine Zunahme von Hackerangriffen und Datendiebstahl. Nicht alle Unternehmen können Cybercriminellen die Stirn bieten. Der DSGVO regelt dafür den Schadensersatz: EuGH hat am 20. Juni dafür erneut Kriterien festgelegt. In einem Fall von Münchener Vermögensverwalters haben Dritten Zugriff gehabt auf Daten von mehreren Zehntausend betroffenen. Die Schadensersatzansprüche der Anleger stützen auf EU-Recht, also der