








Update: Am 28.06.21 hat die Europäische Kommission die Angemessenheitsbeschlüsse für die Übermittlung personenbezogener Daten an das Vereinigte Königreich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Strafverfolgungsrichtlinie (LED) angenommen.Mit der Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus bedürfen Datenübermittlungen aus dem EWR an das Vereinigte Königreich, im Rahmen des Anwendungsbereichs der Beschlüsse, keiner besonderen Genehmigung. Die Prüfung, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung


Update: In seiner Sitzung vom 28.05.2021 hat auch der Bundesrat das TTDSG beschlossen. Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1005/tagesordnung-1005.html?cms_topNr=74#top-74 Update: Die GDD hat kürzlich entsprechende Praxishinweise zur Handhabung des TTDSG veröffentlicht. Quelle: https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/gdd-veroeffentlicht-praxishilfe-das-neue-telekommunikation-telemedien-datenschutz-gesetz-ttdsg-im-ueberblick